Honorarpolitik

Die anwaltlichen Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist der Gegenstandswert maßgeblich für die Höhe der Gebühr. Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch kann maximal 190,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten (§ 34 RVG). Sollten Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht zulassen, so besteht für zivilrechtliche Ansprüche die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. In allen Rechtsbereichen gibt es zudem die Möglichkeit einer Beratungshilfe.

Sollten die rechtlichen Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung erfüllt sein, so ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, Ihnen als Pflichtverteidiger zur Seite zu stehen. In besonders umfangreichen Verfahren kann auch eine Honorarvereinbarung -immer nur in Absprache mit Ihnen- möglich sein. Da es insbesondere im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wichtig ist zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, werden die diesbezüglichen Fragen direkt im Erstgespräch geklärt. Natürlich können Sie sich aber auch jederzeit mit Nachfragen an uns wenden.

Honorarpolitik

Die anwaltlichen Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist der Gegenstandswert maßgeblich für die Höhe der Gebühr. Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch kann maximal 190,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten (§ 34 RVG). Sollten Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht zulassen, so besteht für zivilrechtliche Ansprüche die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. In allen Rechtsbereichen gibt es zudem die Möglichkeit einer Beratungshilfe.

Sollten die rechtlichen Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung erfüllt sein, so ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, Ihnen als Pflichtverteidiger zur Seite zu stehen. In besonders umfangreichen Verfahren kann auch eine Honorarvereinbarung -immer nur in Absprache mit Ihnen- möglich sein. Da es insbesondere im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wichtig ist zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, werden die diesbezüglichen Fragen direkt im Erstgespräch geklärt. Natürlich können Sie sich aber auch jederzeit mit Nachfragen an uns wenden.